Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache
Informationen sollen einfach sein.
Informationen sollen alle gut verstehen können.
Im Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz vom Land Baden-Württemberg steht:
- das Internet∙soll barriere∙frei sein.
Barriere∙freies Internet heißt:
- eine Internet∙seite soll über∙sichtlich sein.
- Formulare und Texte sollen einfach sein.
- die Informationen sollen alle gut verstehen können.
Die Internet∙seite von der Touristen∙information Biberach
ist nicht barriere∙frei.
Zum Beispiel
- Informationen sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.
- Texte können für blinde Menschen nicht vom Computer
- vorgelesen werden.
- Texte zum Herunter∙laden sind nicht in Leichter Sprache.
Wir möchten unsere Internet∙seite einfacher machen.
Sagen Sie uns: Was müssen wir besser machen?
Rufen Sie uns an.
Telefon 07 35 1 51 16 5
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Sie können unser E-Mail-Formular benutzen.
Klicken Sie in das Bild unten.
Dann kommen Sie zu unserem E-Mail-Formular.
Wichtig: Klicken Sie das Kästchen beim Daten∙schutz an.
Die Internet∙seite von der Touristen∙information Biberach ist nicht barriere∙frei.
Das ärgert Sie?
Sie können sich beschweren.
Bei der Behinderten∙beauftragten vom Land Baden-Württemberg.
Rufen Sie bei der Behinderten∙beauftragten an.
Telefon 07 11 27 93 35 8
Oder schreiben Sie eine E-Mail an die Behinderten∙beauftragte.
E-Mail-Adresse poststelle@bfbmb.bwl.de
Symbole:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. | Illustrator Stefan Albers
© SymbolStix pictures | n2y LLC 2020–2021
© Europäisches Logo für einfaches Lesen | Inclusion Europe | www.leicht-lesbar.eu
Text:
Leichte Sprache Büro Ulm
Behindertenstiftung Ulm
Frank Schweitzer