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Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Informationen sollen einfach sein.
Informationen sollen alle gut verstehen können.

verstehen
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Im Behinderten∙gleichstellungs∙gesetz vom Land Baden-Württemberg steht:

  • das Internet∙soll barriere∙frei sein.

Barriere∙freies Internet heißt:

  • eine Internet∙seite soll über∙sichtlich sein.
  • Formulare und Texte sollen einfach sein.
  • die Informationen sollen alle gut verstehen können.
gesetzbuch


Die Internet∙seite von der Touristen∙information Biberach
ist nicht barriere∙frei.

smiley_traurig

Zum Beispiel

  • Informationen sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.
  • Texte können für blinde Menschen nicht vom Computer
  • vorgelesen werden.
  • Texte zum Herunterladen sind nicht in Leichter Sprache.

Wir möchten unsere Internet∙seite einfacher machen.
Sagen Sie uns: Was müssen wir besser machen?

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Telefon 07 35 1   51 16 5

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Die Internet∙seite von der Touristen∙information Biberach ist nicht barriere∙frei.

Das ärgert Sie?
Sie können sich beschweren.
Bei der Behinderten∙beauftragten vom Land Baden-Württemberg.

Rufen Sie bei der Behinderten∙beauftragten an.
Telefon 07 11   27 93 35 8

telefon

Oder schreiben Sie eine E-Mail an die Behinderten∙beauftragte.

E-Mail-Adresse poststelle@bfbmb.bwl.de

email


Symbole:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. | Illustrator Stefan Albers

© SymbolStix pictures | n2y LLC 2020–2021

© Europäisches Logo für einfaches Lesen | Inclusion Europe | www.leicht-lesbar.eu

Text:

Leichte Sprache Büro Ulm
Behindertenstiftung Ulm
Frank Schweitzer

Leichte Sprache Büro Ulm
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